GEG-BEG-EnEV

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GEG, BEG, EnEV?

GEG, BEG, EnEV – was verbirgt sich hinter diesen Gesetzen?
Deutschland hat sich bereits vor Jahren den übergeordneten Klimazielen der EU auch im Gebäudesektor verpflichtet.
Das GEG Gebäudeenergiegesetz bündelt Vorgängergesetze, die entsprechende Standards im Bausektor vorsehen.

Kurz skizziert ist hier die Entwicklung des GEG und des darin enthaltenen, von CDU und FDP 2024 während der Ampelregierung so genannten “Heizungsgesetzes”:

Die seit Mitte Mai 2025 amtierende Regierung aus Union und SPD will das bisherige GEG abschaffen. Was das inhaltlich bedeutet, welches Gesetz es ersetzen soll, wie man auf anderen Wegen die Energiewende und EU-Klimaziele erreichen will und was das mittelfristig für die Förderprogramme und -budgets bedeutet, ist offen.
Das Finanzministerium hat 1,12 Milliarden Euro für die Weiterführung der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) genehmigt.
Bisherige Förderprogramme können vorerst weiter beantragt werden.

Die Union will laut Wahlprogramm die “Heizungsgesetz”-Reform der Ampel-Regierung abschaffen.
Unklar bleibt, was sie genau abschaffen bzw. zurück-reformieren will.
Sie wird damit vermutlich derzeitige Förderprogramme zurückfahren.
Stattdessen will sie zum Beispiel grundsätzlich den CO2-Preis weiter erhöhen, den jeder Kunde mit seinen Energiekosten mitzahlt.
Um dieser zusätzlichen Erhöhung ihrer Heizkosten zu entgehen, sollen Hausbesitzer sich eine neue, effizientere Heizungsanlage kaufen.

Die Ampel-Regierung (Geywitz SPD, Habeck Grüne) reformierte das bestehende GEG.
Das darin enthaltene strikte Heizungsverbot der Union von 2020 wurde gelockert:
Funktionsfähige Alt-Heizungen (mit Brennwerttechnik) dürfen bleiben. Sie dürfen auch repariert werden. Sanierungsmaßnahmen werden aktuell mit Förderprogrammen individuell finanziell unterstützt. So übernimmt der Staat mindestens 30%, maximal 70% der Kosten für neue Heiztechnik, bis zu einem Höchstwert von 30.000 Euro.

Bereits 2019 im Klimakabinett beraten (Zusammensetzung: 5x Union, 2x SPD), startete die BEG Bundesförderung für effiziente Gebäude. Sie bündelt seither zahlreiche staatliche Förderprogramme im Gebäudebereich.

 

Die unionsgeführte Regierung beschloss das GEG – Gebäudeenergiegesetz.
Darin führte sie mehrere Vorgängergesetze zusammen:

In diesem GEG wurde von der Union (Altmaier CDU, Seehofer CSU) ein striktes Heizungsverbot formuliert: Auch noch funktionierende Alt-Heizungen hätten ab einem Stichtag durch neue Heiztechnik ersetzt werden müssen.

Die EnEV Energieeinsparverordnung trat in Kraft.
Sie fasste die Wärmeschutzverordnung (seit 1977) und die Heizungsanlagen-Verordnung (seit 1992) zusammen.

Vor dem Hintergrund der weltweiten Ölkrise entstand das EnEG Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden. Es galt in novellierter Fassung bis 2020.
Hauptanliegen war, das Deutschland sich unabhängiger von importierten Energieträgern machen wollte. Umweltschutz stand an zweiter Stelle.

Zur Motivation hieß es bereits 1976:

“Die auf längere Sicht begrenzte Verfügbarkeit der Energie, die hohe Importabhängigkeit der Bundesrepublik Deutschland und die zunehmende Verteuerung der Energie erfordern energiepolitisch einen rationelleren und sparsameren Einsatz. Damit werden zugleich die durch die Energieerzeugung und den -verbrauch bedingten Umweltbelastungen verringert. …”
“Generell kann davon ausgegangen werden, dass eine Verknappung des Energieangebots und steigende Preise ein energiebewusstes Verhalten der Verbraucher zur Folge haben. Die energiepolitisch gebotene rationellere Energienutzung ist in dem durch das Gesetz erfassten Bereich allein über den Preis jedoch nicht zu erreichen. Die notwendigen Maßnahmen in diesem Bereich müssen angesichts der Langfristigkeit der Investitionen bereits bei der Errichtung der Gebäude und der Installation der heizungs- und lüftungstechnischen Anlagen ansetzen. Nachträgliche Maßnahmen erfordern einen unverhältnismäßig höheren Kostenaufwand. Weiter besteht im Bereich des Wohnungsbaus das Problem unterschiedlicher Träger für die Investitionen und die Heizkosten. Dies gilt insbesondere für den Mietwohnungsbau, da der Mieter keine Möglichkeit hat, durch eigene Investitionen seinen Energieverbrauch zu senken. Für Raumheizung und Klimatisierung im Hochbau können die technisch möglichen und energiewirtschaftlich notwendigen Einsparungen ohne gesetzliche Regelung nicht durchgesetzt werden. …”